Die Gebühren der Urkundspersonen im Kanton Aargau sind festgelegt. Die genauen Kosten & Tarife finden Sie auf der Website des Aargauischen Notarenverbandes. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Expertise im Immobiliarsachenrecht umfasst die Erstellung und Beurkundung sämtlicher notarieller Rechtsgeschäfte, die auf irgendwelche Weise mit Grundstücken in einem Zusammenhang stehen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Im Ehe- und Erbrecht stehen wir Ihnen bei der Beratung, Verfassung und Beurkundung von verschiedenen Verträgen und Urkunden zur Seite.
Unsere Dienstleistungen im Detail:
Unsere Fachkenntnisse im Gesellschafts- und Handelsrecht erstrecken sich auf die Erstellung und Beurkundung notwendiger Dokumente und Verträge insbesondere im Rahmen von Gründungen, Statutenänderungen, Kapitalveränderungen (Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen) sowie Umstrukturierungen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen).
Unsere Leistungen im Überblick:
Unsere Expertise im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts erstreckt sich auf umfassende Beratung und Begleitung. Wir unterstützen Sie bei der reibungslosen Übergabe Ihres landwirtschaftlichen Betriebes, dem Verkauf von einzelnen Grundstücken, Parzellierungen und Vereinigungen oder der strategischen Planung Ihres Nachlasses.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wir übernehmen für Sie sämtliche Beglaubigungen*, sei es die Beglaubigung der Echtheit Ihrer Unterschrift oder der Echtheit wichtiger Dokumente wie beispielsweise Zeugnisse.
Unsere Beglaubigungsleistungen im Detail:
*Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift bei einem Notar müssen Sie zwingend Ihren amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitbringen.
Für die Beglaubigung von Dokumenten bei einem Notar ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Originaldokumente mitnehmen.
*Ein Vorsorgeauftrag kommt im Falle der Handlungsunfähigkeit zum Zug, d.h., wenn Sie nicht mehr für sich selbst handeln können aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. Ein Testament oder ein Erbvertrag kommt hingegen erst dann zur Anwendung, wenn eine Person verstirbt. Der Vorsorgeauftrag kommt somit eine Stufe vor dem Lebensende zur Anwendung.
Sie als Mensch stehen mit Ihrem individuellen Anliegen bei uns im Vordergrund.